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Urlaub

Familienurlaub

Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Wir bitten Sie, Rücksicht auf den Schulbetrieb zu nehmen und den Urlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes zu beziehen. Die Inanspruchnahme eines Familienurlaubs muss spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden.

Für Kindergarten und Primarschule unterscheiden sich die Anzahl Tage für Familienurlaub:

Familienurlaub Kindergarten

Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

Familienurlaub Primarschule

Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

 

Zusätzlicher Urlaub

Für andere Beurlaubungen wie ausserordentliche Familienereignisse, Arztbesuche, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. stellen Sie bitte (wenn möglich) mindestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes. Über die Gewährung entscheidet je nach Dauer des Urlaubes die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

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