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Förderzentrum

In unserem Schulsystem gewinnt die individuelle Förderung des einzelnen Kindes zunehmend an Bedeutung, damit sich das Kind ganzheitlich entwickeln kann. Im Schulhaus Hinter Gärten verfügen wir über ein Förderzentrum, in dem Kinder mit speziellem Förderbedarf betreut werden. In den Genuss der Leistungen des Förderzentrums kommen sowohl Kinder mit Teilleistungsschwächen als auch Kinder mit besonderen Begabungen. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson begleiten und fördern die Heilpädagogin und die Begleitlehrperson die Kinder. Die Lektionen finden innerhalb des normalen Unterrichts statt. Der zeitliche Umfang wird individuell festgelegt.

Förderung
Die Volksschule trägt die Verantwortung für die Bildung und Förderung aller Kinder. Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue Verordnung Sonderpädagogik in Kraft, welche die Unterstützung in der Schule neu organisiert. Sie legt ein dreistufiges System der Förderung fest:

Stufe 1: Das Grundangebot
Dazu gehören der Regelunterricht mit den verschiedenen Formen der Förderung (Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, Abteilungsunterricht, Teamteaching, Begleitlehrpersonen).

Stufe 2: Zusätzliche Förderangebote
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Dieses Förderangebot steht Kindern zur Verfügung, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen und im Bereich der deutschen Sprache gefördert werden sollen. Das Angebot findet innerhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten statt.

Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik
Fachkräfte aus den Bereichen Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik arbeiten im Team in unserem Schulhaus. Die Kinder werden je nach Unterstützungsbedarf innerhalb der Klasse oder einzeln gefördert.
Über die Zuteilung der Fördermittel entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit den für die Förderung des Kindes zuständigen Lehr- und Fachpersonen.

Die Lektionen finden in der Regel innerhalb des normalen Stundenplans statt. Der zeitliche Umfang ist befristet und wird individuell in Absprache mit den beteiligten Lehrpersonen festgelegt. Wenn wir eine Einzelförderung als sinnvoll erachten, werden die Eltern entsprechend informiert.

Begabungsförderung Primarschule
Die Gemeindeschulen verfügen über die Möglichkeit, Kindern mit hohen Fähigkeiten und besonderen Lernbedürfnissen eine spezielle Förderung zukommen zu lassen. Dieser Förderunterricht findet innerhalb des normalen Stundenplans statt und wird von einer für diese Aufgabe qualifizierten Lehrperson erteilt. Für die Identifikation der teilnehmenden Kinder sind die Lehrpersonen, die Eltern und der schulpsychologische Dienst zuständig. Der endgültige Entscheid für den Eintritt in diesen Ergänzungskurs liegt in der Kompetenz der Schulleitung.

Stufe 3: Zusätzliche Unterstützung für einzelne Kinder
Diese Unterstützung gilt für Kinder, bei denen die schulinterne Förderung (Stufe 1 und 2) nicht ausreichend ist, um das Kind seinen Möglichkeiten entsprechend fördern zu können. Für diese Kinder werden nach einem Abklärungsverfahren zusätzliche schulexterne Mittel bewilligt. Diese Mittel ermöglichen zum Beispiel eine intensivierte oder spezialisierte heilpädagogische Unterstützung. Ist die Schulung des Kindes in der Regelklasse nicht möglich, werden die Kosten für den Besuch eines spezialisierten schulischen Angebotes übernommen.

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