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Schulunfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, währen Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen. Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Die Verantwortung über den Schulweg liegt bei den Eltern. Falls Ihr Kind den Schulweg mit dem Trottinett, Fahrrad oder anderen Fahrzeugähnlichen Geräten (FäG) zurücklegen möchte, ist dies seitens der Schule erlaubt. Die Fahrräder und FäG müssen in den von der Schule festgelegten Zonen abgestellt werden. Die Schule haftet weder für Unfälle noch Diebstahl.

 

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