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Schulweg

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Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden.

Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren hinzuweisen:

  • Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).
  • Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!
  • Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.
  • Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.
  • Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.
  • Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.

Die Verantwortung über den Schulweg liegt bei den Eltern. Falls Ihr Kind den Schulweg mit dem Trottinett, Fahrrad oder anderen Fahrzeugähnlichen Geräten (FäG) zurücklegen möchte, ist dies seitens der Schule erlaubt. Die Fahrräder und FäG müssen in den von der Schule festgelegten Zonen abgestellt werden. Die Schule haftet weder für Unfälle noch Diebstahl.

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